Preisvergleich

So erhalten Sie die besten Angebote

Preisvergleiche nutzen und kombinieren​

Die Suche nach dem richtigen Anbieter bzw. dem richtigen Treppenlift-Modell kann zeitaufwendig sein.
Denn nicht alle Treppenlift-Anbieter sind auf einem Portal vertreten. Wir empfehlen deshalb  mehrere Portale zu nutzen und die Vergleiche zu kombinieren.

Wir haben die besten Vergleichsmöglichkeiten* für Sie zusammengestellt, so finden Sie garantiert den richtigen Treppenlift für Ihre individuellen Bedürfnisse und sparen erhebliche Kosten:

*Um diesen Service anbieten zu können, erhalten wir für die Kontaktvermittlung eine kleine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten und der Vergleich bleibt für Sie kostenlos!

ZUSATZ-TIPP

Sichern Sie sich Zuschüsse bei vorliegender Pflegestufe

Nach § 40 des SGBIX erhalten pflegebedürftige Personen bis zu 4.000 € vom Staat als Förderung bzw. als Zuschüsse für  einen Treppenlift. Das bedeutet: Haben beide Eheleute jeweils eine vorliegende Pflegestufe oder Pflegegrad können Sie dadurch einen Zuschuss von bis zu 8.000 € erhalten. Somit deckt der Zuschuss die Treppenlift-Kosten nahezu komplett.

Übrigens: Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, gibt es für Pflegemittel einen staatlichen Erstattungs-Anspruch. Sichern Sie sich die aktuelle Förderung und profitieren Sie von weiteren nützlichen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel einem Hausnotruf und weiteren: