Treppenlift Zuschuss: Alle Förderungen und Zuschüsse im Überblick
Entdecken Sie die aktuellen Möglichkeiten für Zuschüsse und Förderungen für Treppenlifte. Finden Sie umfassende Informationen zu finanzieller Unterstützung durch Pflegekassen, KfW und mehr.
Die Anschaffung eines Treppenlifts kann durch verschiedene Zuschüsse und Förderungen finanziell unterstützt werden. Diese Möglichkeiten sind insbesondere für Personen mit eingeschränkter Mobilität von großer Bedeutung, um ihre Wohnsituation barrierefrei zu gestalten. Hier ein Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten.
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Fördermöglichkeiten für Ihren Treppenlift
Überblick über die Fördermöglichkeiten von Treppenliften
- Pflegeversicherung der Krankenkasse
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderung)
- Förderung durch Bund und Gemeinde
- Finanzamt
- Haftpflichtversicherung oder Berufsgenossenschaft
- Agentur für Arbeit
- Sozialhilfe
- Bankenkredit
Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse
Ein Treppenlift als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes kann durch eine Fördermaßnahme durch die Pflegeversicherung der Krankenkasse bezuschusst werden.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3 oder Pflegegrad 1 bis 5
- Es muss ein formloser Antrag für Treppenlift Zuschüsse gestellt werden: „Finanzieller Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds“
- Der Antrag auf Treppenlift Zuschüsse muss vor dem Kauf gestellt werden.
Förderung durch die KfW Bank
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts können unter bestimmten Bedingungen von der Steuer abgesetzt werden, was eine finanzielle Entlastung für die betroffenen Personen bedeutet. Die steuerliche Absetzbarkeit basiert darauf, dass ein Treppenlift als außergewöhnliche Belastung anerkannt wird, wenn er aus medizinischer Notwendigkeit heraus installiert wird. Ein wesentlicher Aspekt hierbei ist der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit durch ein ärztliches Gutachten oder Attest, welches die Notwendigkeit des Treppenlifts bestätigt. Dieses Attest ist auch dann gültig, wenn es nachträglich eingeholt wird, solange es die Notwendigkeit zum Zeitpunkt des Einbaus bescheinigt. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass für die Anerkennung der Kosten keine amtsärztliche Bescheinigung erforderlich ist, ein ärztliches Gutachten ist ausreichend. Zudem sind sowohl die Kosten für neue als auch für gebrauchte Treppenlifte absetzbar.
Für die steuerliche Geltendmachung ist es wichtig, alle relevanten Belege und Rechnungen aufzubewahren und die Kosten im Rahmen der jährlichen Steuererklärung anzugeben. Die steuerliche Erleichterung wird gewährt, wenn die Kosten die individuelle zumutbare Belastung übersteigen. Diese Belastung wird anhand des Einkommens, des Familienstands und der Anzahl der Kinder ermittelt und liegt zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamteinkommens.
Wir empfehlen, vor der Anschaffung eines Treppenlifts eine steuerliche Beratung durch Ihren Steuerberater oder beim Finanzamt in Anspruch zu nehmen, um die Möglichkeiten der Steuerersparnis voll auszuschöpfen.
Weitere Fördermöglichkeiten
- Sozialhilfeträger: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Sozialhilfeträger Kosten für notwendige Umbauten übernehmen.
- Regionale Förderprogramme: Einige Bundesländer und Kommunen bieten eigene Förderprogramme an. Diese sollten individuell recherchiert werden.
- Private Kranken- und Unfallversicherungen: In manchen Fällen können auch private Kranken- und Unfallversicherungen Kosten für Treppenlifte übernehmen.
Werden die Anträge von der Pflegeversicherung der Krankenkasse & der KfW abgelehnt, erfolgt die Kostenübernahme durch das Sozialamt unter folgenden Bedingungen:
- Ausschließlich Förderung des günstigsten Lifts.
- Langfristige Nutzung wird erwartet.
- Fehlende Kreditwürdigkeit ist gegeben.
- Finanzierung kann nicht gewährleistet werden.
Sie möchten Widerspruch gegen Ihren abgelehnten Pflegegrad-Antrag einreichen?
Prüfungen haben ergeben, dass mehr als 30% aller Antragsteller nicht die Leistungen erhalten, die Ihnen eigentlich rechtlich zustehen. Hier geht´s zum Widerspruch: Pflegegrad Widerspruch
Wichtige Hinweise für Ihre Förderung
- Vorherige Genehmigung: Die Förderung oder der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und genehmigt werden.
- Kombination von Fördermitteln: Unter Umständen ist es möglich, verschiedene Fördermittel zu kombinieren, um die Kosten weiter zu senken.
- Beratung: Eine individuelle Beratung, z.B. durch einen Pflegestützpunkt oder einen unabhängigen Treppenlift-Anbieter, ist empfehlenswert.
Preisvergleiche nutzen und kombinieren
Ein gründlicher Preisvergleich ist unerlässlich, um die besten Treppenlift Angebote zu finden. Verschiedene Anbieter bieten unterschiedliche Preisstrukturen und Rabatte an, weshalb es sich lohnt, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen.
Ein detaillierter Preisvergleich hilft Ihnen, den passenden Treppenlift innerhalb Ihres Budgets zu finden.
Wir haben die besten Vergleichsmöglichkeiten* für Sie zusammengestellt, so finden Sie garantiert den richtigen Treppenlift für Ihre individuellen Bedürfnisse und sparen erhebliche Kosten.
Nutzen Sie mindestens drei verschiedene Plattformen!
Denn nicht alle Treppenlift-Anbieter sind auf jedem Portal vertreten. Wir empfehlen deshalb mind. 3 Portale zu nutzen und die Vergleiche zu kombinieren!
Nutzen Sie mind. 3 der folgenden Vergleichsportale für eine solide Grundlage:
- Wählen Sie die auf Sie zutreffenden Parameter aus
- Um regionale, für Sie passende Angebote zu finden, tragen Sie bitte Ihre PLZ ein.
- Geben Sie im letzten Schritt Ihre Kontaktdaten ein. Dies ist notwendig, um mit Ihnen Ihr persönliches Angebot zu besprechen.
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TIPP
Sichern Sie sich weitere Zuschüsse bei vorliegender Pflegestufe
Häufig gestellte Fragen
Welche Zuschüsse gibt es für Treppenlifte?
Kann die KfW-Bank die Anschaffung eines Treppenlifts fördern?
Wie beantrage ich einen Zuschuss bei der Pflegekasse?
Für einen Zuschuss von der Pflegekasse muss vor Beginn der Maßnahme ein formeller Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Hierfür ist in der Regel ein Kostenvoranschlag sowie ein Nachweis der Pflegebedürftigkeit erforderlich. Es ist ratsam, sich vorab von der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt beraten zu lassen.