KfW Förderung für Ihren Treppenlift ​

 So erhalten Sie Zuschüsse bis 6.250€ & Kredite für Ihren Treppenlift. Alles über die Beantragung für Eigentümer & Mieter.

Sie möchten die KfW Förderung für Ihren Treppenlift nutzen? Wir zeigen Ihnen, wie das geht und auf welche Dinge Sie achten müssen. Die KfW-Bankengruppe, eine staatliche Förderbank in Deutschland, bietet vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten an, um den Einbau von Treppenliften in Privathäusern zu erleichtern. Diese Förderungen sind entscheidend, da sie nicht nur die Barrierefreiheit in Wohngebäuden verbessern, sondern auch älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Fördermöglichkeiten der KfW bei der Anschaffung eines Treppenlifts.

Inhaltsverzeichnis

Die KfW Förderung für Treppenlifte

Die KfW bietet verschiedene Förderprogramme für den Einbau von Treppenliften an. Eines der bekanntesten ist der „Investitionszuschuss 455-B“ für altersgerechtes Umbauen. Dieser Zuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Sie kann bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit betragen. Förderfähig sind dabei Einzelmaßnahmen zur Barriere-Reduzierung, einschließlich des Einbaus von Treppenliften.

KfW Zuschuss 455-B: Altersgerecht umbauen mit Investitionszuschuss

  • Förderung: 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro für einzelne Maßnahmen und bis zu 6.250 Euro für umfassendere Maßnahmen.
  • Zielgruppe: Eigentümer und Mieter von Wohnobjekten mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung.
  • Bedingungen: Der Einbau des Treppenlifts muss von einem Fachbetrieb durchgeführt und durch einen Sachverständigen abgenommen werden.

KfW Kredit 159 für Modernisierungsmaßnahmen

Neben dem Zuschuss bietet die KfW auch einen Kredit zur Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen an, darunter fällt auch der Einbau von Treppenliften. Der Kredit 159 zeichnet sich durch günstige Konditionen aus:

  • Effektiver Jahreszins: 2,49 %
  • Maximale Kreditsumme: 50.000 Euro pro Wohneinheit
  • Vergabe: Altersunabhängig

Anbietervergleich

Nutzen Sie mindestens drei verschiedene Plattformen!

Denn nicht alle Treppenlift-Anbieter sind auf jedem Portal vertreten. Wir empfehlen deshalb mind. 3 Portale zu nutzen und die Vergleiche zu kombinieren! Starten Sie einfach mit diesem Formular: 

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So erhalten Sie Angebote mit konkreten Preisen:

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    Dies ist notwendig, um mit Ihnen Ihr persönliches Angebot zu besprechen.

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Antragsstellung und wichtige Hinweise

Die Beantragung eines KfW-Zuschusses oder -Kredits erfolgt über ein Antragsformular auf der KfW-Website. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt wird. Außerdem ist bei Mietobjekten die Zustimmung des Vermieters erforderlich.

Hier finden Sie die Anträge und Formulare für den KfW-Zuschuss bzw. -Kredit: 

Was tun, wenn die Fördersumme ausgeschöpft ist?

Da die Förderprogramme der KfW mit einem festen Budget arbeiten, kann es vorkommen, dass die Mittel zeitweise ausgeschöpft sind. In diesem Fall lohnt es sich, die Investition zu verschieben, bis neue Mittel bereitgestellt werden, da erfolgreiche Förderprogramme oft wiederholt werden.

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Falls die KfW-Förderung nicht verfügbar ist oder nicht ausreicht, gibt es weitere Finanzierungsmöglichkeiten. Dazu gehören Zuschüsse von Pflegekassen, sozialen Trägern oder regionalen Förderprogrammen. Zudem kann das Mieten eines Treppenlifts eine kostengünstige Alternative sein, insbesondere wenn dieser nur für einen begrenzten Zeitraum benötigt wird

TIPP

Sichern Sie sich weitere Zuschüsse bei vorliegender Pflegestufe

Nach § 40 des SGBIX erhalten pflegebedürftige Personen bis zu 4.000 € vom Staat als Förderung bzw. als Zuschüsse für  einen Treppenlift. Das bedeutet: Haben beide Eheleute jeweils eine vorliegende Pflegestufe oder Pflegegrad können Sie dadurch einen Zuschuss von bis zu 8.000 € erhalten. Somit deckt der Zuschuss die Treppenlift-Kosten nahezu komplett. Übrigens: Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, gibt es für Pflegemittel einen staatlichen Erstattungs-Anspruch. Sichern Sie sich die aktuelle Förderung und profitieren Sie von weiteren nützlichen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel einem Hausnotruf und weiteren:

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Häufig gestellte Fragen

Kann jeder einen Antrag auf KfW Förderung für einen Treppenlift stellen?
Ja, grundsätzlich kann jeder Eigentümer oder Mieter einen Antrag auf KfW-Zuschuss für den Einbau eines Treppenlifts stellen. Das Alter der antragstellenden Person spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist allerdings, dass es sich um eine privat genutzte Wohnimmobilie handelt. Für Ferienhäuser oder gewerblich genutzte Immobilien ist die Förderung nicht vorgesehen.
Im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Barriere-Reduzierung“ (455-B) kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit gewährt werden. Dies hängt jedoch von den gesamten förderfähigen Kosten und der Art der Maßnahme ab.
Ja, der Treppenlift muss für die Nutzung im privaten Wohnbereich geeignet und durch einen Fachbetrieb installiert werden. Außerdem ist eine Abnahme der Umbaumaßnahme durch einen Sachverständigen erforderlich.
Die Beantragung erfolgt über ein Antragsformular, das auf der Website der KfW-Bank erhältlich ist. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt wird. Mieter benötigen zudem die Zustimmung des Vermieters für die geplante Umbaumaßnahme.
Falls die Fördersumme ausgeschöpft ist, empfiehlt es sich, die Investition zeitlich zu verschieben, bis neue Mittel zur Verfügung stehen. Die KfW-Bank aktualisiert regelmäßig ihre Budgets, und erfolgreiche Förderprogramme werden oft wiederholt. Es lohnt sich also, die KfW-Website im Auge zu behalten oder direkt mit der Bank Kontakt aufzunehmen, um aktuelle Informationen zu erhalten.