Treppenlift von der Krankenkasse: Alles was Sie wissen müssen!

Erfahren Sie, wie Sie von Ihrer Krankenkasse einen Treppenlift finanzieren lassen können. Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Ein Treppenlift ermöglicht es Ihnen, sicher und bequem die Treppe zu überwinden, ohne dass Sie Ihre Mobilität einschränken oder Ihr Zuhause verlassen müssen. Allerdings sind Treppenlifte oft sehr teuer, und viele Menschen fragen sich, ob sie von ihrer Krankenversicherung abgedeckt werden können. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Treppenlift von Ihrer Krankenkasse bezahlt bekommen und welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind.

Inhaltsverzeichnis

Wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt?

Genau genommen zahlt die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse für Sie als pflegeversicherte Person einen Zuschuss. Wir verraten Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie Anträge korrekt stellen.

Ein Treppenlift als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes kann durch eine Fördermaßnahme durch die Pflegeversicherung der Krankenkasse bezuschusst werden.

Nach § 40 des SGBIX erhalten pflegebedürftige Personen bis zu 4.000 € vom Staat als Förderung bzw. als Zuschüsse für  einen Treppenlift. Das bedeutet: Haben beide Eheleute jeweils eine vorliegende Pflegestufe oder Pflegegrad können Sie dadurch einen Zuschuss von bis zu 8.000 € erhalten. Somit deckt der Zuschuss die Treppenlift-Kosten nahezu komplett.

Krankenkassen-Zuschuss für Ihren Treppenlift: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Um einen Treppenlift von Ihrer Krankenkasse bezahlt zu bekommen, müssen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung vorlegen, die bescheinigt, dass Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation auf einen Treppenlift angewiesen sind. Darüber hinaus müssen Sie nachweisen können, dass Sie nicht in der Lage sind, die Kosten für einen Treppenlift selbst zu tragen.

Das bedeutet, es muss:

  • Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3 oder Pflegegrad 1 bis 5 vorliegen
  • ein formloser Antrag für Treppenlift Zuschüsse gestellt werden: „Finanzieller Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds“
  • Wichtig: Der Antrag auf Treppenlift Zuschüsse muss vor dem Kauf gestellt werden.

Im Folgenden erhalten Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, um einen Krankenkassen-Zuschuss für Ihren Treppenlift zu bekommen.

1. Pflegegrad beantragen

Um einen Zuschuss für Ihren Treppenlift zu erhalten, müssen Sie als pflegeversicherte Person mindestens den Pflegegrad 1 besitzen. Wenn Sie diesen noch nicht haben, können Sie diesen bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse beantragen. Der Antrag kann formlos telefonisch oder schriftlich erfolgen. Sie können dabei Unterstützung von Ihrem Hausarzt, der Krankenkasse, einem Pflegedienst oder einem Pflegestützpunkt erhalten. Wenn Sie bereits einen Pflegegrad besitzen, können Sie direkt mit dem nächsten Schritt fortfahren.

2. Kostenvoranschlag einholen

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3. Antrag auf Kostenübernahme stellen

Sobald Sie die Kostenvoranschläge für den Treppenlift erhalten haben, können Sie den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Sie müssen den Antrag vor dem finalen Einbau des Treppenlifts stellen. Nach der Prüfung der Unterlagen und einer persönlichen Begutachtung durch einen unabhängigen Gutachter wird Ihnen innerhalb von fünf Wochen schriftlich mitgeteilt, ob Ihnen ein Zuschuss gewährt wird.

4. Genehmigung durch die Krankenkasse

Ihre Krankenkasse prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Erstattung des Treppenlifts. In der Regel sind die Erfolgsaussichten bei allen Krankenkassen wie zum Beispiel der AOK, BARMER, DAK, Techniker Krankenkasse, IKK, KKH, KNAPPSCHAFT, HEK und BKK gut und Sie sollten einen positiven Bescheid Ihrer Krankenkasse erhalten. Beachten Sie jedoch, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf den Zuschuss gibt und es sich um eine Kann-Bestimmung handelt.

5. Bescheid, Einbau und Erstattung

Mit dem positiven Bescheid können Sie die nächsten Schritte in Angriff nehmen und der Treppenlift kann nun final eingebaut werden. Sammeln Sie alle Originalrechnungen und reichen Sie diese nach dem Einbau bei Ihrer Pflegekasse ein. Ihre Krankenkasse wird Ihnen nun bis zu 4.000 Euro je pflegebedürftiger Einzelperson für Ihren Treppenlift erstatten.

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TIPP

Sichern Sie sich weitere Zuschüsse bei vorliegender Pflegestufe

Nach § 40 des SGBIX erhalten pflegebedürftige Personen bis zu 4.000 € vom Staat als Förderung bzw. als Zuschüsse für  einen Treppenlift. Das bedeutet: Haben beide Eheleute jeweils eine vorliegende Pflegestufe oder Pflegegrad können Sie dadurch einen Zuschuss von bis zu 8.000 € erhalten. Somit deckt der Zuschuss die Treppenlift-Kosten nahezu komplett. Übrigens: Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, gibt es für Pflegemittel einen staatlichen Erstattungs-Anspruch. Sichern Sie sich die aktuelle Förderung und profitieren Sie von weiteren nützlichen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel einem Hausnotruf und weiteren:

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie pflegeversichert sind und mindestens den Pflegegrad 1 besitzen, können Sie einen Zuschuss von der Krankenkasse für Ihren Treppenlift beantragen. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Um einen Kostenvoranschlag für Ihre Pflegekasse zu erhalten, können Sie spezialisierte Preisvergleichsportale nutzen und sich vor der Auswahl des Anbieters mehrere Angebote einholen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und den Antrag auf Kostenübernahme stellen, haben Sie gute Chancen auf eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Treppenlift nicht als Leistung. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, bei denen die Kosten übernommen werden können. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Techniker Krankenkasse (TK)
  • Barmer
  • AOK
  • DAK-Gesundheit

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Kostenerstattung von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein kann und von Fall zu Fall individuell geprüft wird. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse anzufragen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kostenerstattung möglich ist.

Die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf Kostenerstattung kann von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein. In der Regel dauert es jedoch mehrere Wochen bis Monate, bis über einen Antrag entschieden wird.

Ja, auch private Krankenversicherungen können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für einen Treppenlift übernehmen. Hier sollten Sie jedoch vorab die genauen Bedingungen und Regelungen Ihrer Versicherung prüfen.