Treppenlift von der Krankenkasse: Alles was Sie über die Kostenübernahme wissen müssen!

Erfahren Sie, wie Sie die Kosten für Ihren Treppenlift von der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse übernehmen lassen können. Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigen wir Ihnen, wie Sie richtig vorgehen.

Wichtig vorab: Ein Treppenlift gilt nicht als zuschusspflichtiges Hilfsmittel und wird daher nicht direkt von der Krankenkasse übernommen. Allerdings kann eine teilweise Kostenübernahme durch die Pflegekasse erfolgen, sofern ein anerkannter Pflegegrad (früher Pflegestufe) vorliegt. In diesem Fall kann ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro (seit 01.01.2025) pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden.

Ein Treppenlift ermöglicht es Ihnen, sicher und bequem die Treppe zu überwinden, ohne dass Sie Ihre Mobilität einschränken oder Ihr Zuhause verlassen müssen. Allerdings sind Treppenlifte oft sehr teuer, und viele Menschen fragen sich, ob die Treppenlift-Kosten von ihrer Krankenversicherung abgedeckt werden können. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Treppenlift von Ihrer Krankenkasse bezahlt bekommen und welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind.

Wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt?

Wie bereits oben beschrieben, erfolgt die Kostenübernahme nicht direkt durch die Krankenkasse sondern durch Ihre Pflegekasse. Wir verraten Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um einen Zuschuss zu erhalten und wie Sie den Antrag korrekt stellen.

Wie hoch ist die Bezuschussung durch die Pflegekasse?

Nach § 40 des SGBIX erhalten pflegebedürftige Personen seit 01.01.2025 bis zu 4.180 Euro als Förderung bzw. Zuschuss für einen Treppenlift.

Die tatsächliche Zuschusshöhe der Pflegekasse hängt maßgeblich davon ab, wie dringend der Treppenlift für die pflegebedürftige Person erforderlich ist. Diese Notwendigkeit wird in der Regel durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) festgestellt.

Falls mehrere Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt leben und auf den Treppenlift angewiesen sind, können die Zuschüsse kombiniert werden. Die Pflegekasse ermöglicht eine Kumulierung für bis zu vier Personen, sodass sich der maximale Zuschuss auf 16.720 Euro erhöhen kann. 

Das bedeutet: Haben z.B. zwei Eheleute jeweils eine vorliegende Pflegestufe oder Pflegegrad können Sie dadurch einen Zuschuss von bis zu 8.360 Euro erhalten. 

Somit erfolgt eine nahezu komplette Übernahme Ihrer Treppenlift-Kosten durch die Pflegekasse ihrer Krankenkasse.

Wie hoch ist der Eigenanteil für einen Treppenlift?

Auch wenn die Pflegekasse einen Zuschuss gewährt, werden die Kosten für den Treppenlift nicht vollständig übernommen. In der Regel bleibt ein Eigenanteil von mindestens 10 %, den die antragstellende Person selbst tragen muss.

Wichtig zu wissen: Der Eigenanteil darf jedoch nie mehr als die Hälfte des monatlichen Bruttoeinkommens betragen. Das bedeutet: Personen ohne eigenes Einkommen sind von einer Zuzahlung befreit und müssen keinen Eigenanteil leisten.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Um einen Treppenlift von Ihrer Pflegekasse bezahlt zu bekommen, müssen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung vorlegen, die bescheinigt, dass Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation auf einen Treppenlift angewiesen sind. Darüber hinaus müssen Sie nachweisen können, dass Sie nicht in der Lage sind, die Kosten für einen Treppenlift selbst zu tragen.

Das bedeutet, es muss:

  • mindestens Pflegegrad 1 von 5 vorliegen
  • die Maßnahme muss der Verbesserung des Wohnumfeldes dienen
  • Die Prüfung der Notwendigkeit muss durch den MDK erfolgen

Wichtig: Der Antrag auf altersgerechte Wohnraumanpassung muss vor dem Einbau bzw. Kauf eines Treppenlifts gestellt werden.

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie den Krankenkassen-Zuschuss für Ihren Treppenlift

Die Pflegekasse unterstützt Maßnahmen, die es Pflegebedürftigen ermöglichen, möglichst lange im eigenen Zuhause zu leben. Daher ist die Bezuschussung eines Treppenlifts oft einfacher und unbürokratischer als viele denken.

Wichtig: Um Verzögerungen oder unnötige Hürden zu vermeiden, sollten Sie die folgenden Schritte genau beachten. So stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag schnell und erfolgreich bearbeitet wird.

1. Pflegegrad beantragen

Um einen Zuschuss für Ihren Treppenlift zu erhalten, müssen Sie als pflegeversicherte Person mindestens den Pflegegrad 1 besitzen. Wenn Sie bereits einen Pflegegrad besitzen, können Sie direkt mit dem nächsten Schritt fortfahren.

Falls noch kein Pflegegrad besteht, muss zuerst ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Der Antrag kann formlos telefonisch oder schriftlich erfolgen. Sie können dabei Unterstützung von Ihrem Hausarzt, der Krankenkasse, einem Pflegedienst oder einem Pflegestützpunkt erhalten. 

Ablauf der Einstufung & Begutachtung:

Pflegebedürftige, die ab dem 01. Januar 2017 erstmals einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, werden durch das Neue Begutachtungsassessment (NBA) persönlich von einem Gutachter eingestuft.

Wer führt die Begutachtung durch?

  • Gesetzlich Versicherte erhalten Besuch vom Medizinischen Dienst (MDK).
  • Privatversicherte werden von einem Gutachter der Medicproof GmbH begutachtet.

Der Pflegegrad wird anhand eines Fragenkatalogs zur Selbstständigkeit bestimmt. Je stärker die Einschränkung der Mobilität ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Pflegekasse die Kosten für einen Treppenlift bezuschusst.

2. Kostenvoranschlag einholen

Bevor Sie den Antrag auf Zuschuss bei Ihrer Krankenkasse einreichen, sollten Sie sich mehrere Angebote einholen, die gleichzeitig als Kostenvoranschlag für die Beantragung dienen.

Zunächst sollten Sie sich einen Überblick über die Kosten eines Treppenlifts verschaffen. Der Markt ist sehr groß und unübersichtlich, was die Preisstrukturen betrifft. Um Ihnen diesen Schritt zu erleichtern, stellen wir unseren Nutzern einen kostenlosen Preisvergleich zur Verfügung. Damit können Sie sich mehrere unverbindliche Angebote einholen, die Ihre individuellen Bedürfnisse abdecken.

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3. Antrag auf Kostenübernahme stellen

Sobald Sie die Kostenvoranschläge für den Treppenlift erhalten haben, können Sie den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse einreichen. 

Die Beantragung eines Treppenlift-Zuschusses kann entweder formlos oder über ein offizielles Antragsformular erfolgen. Viele Pflegekassen und Krankenkassen stellen auf ihren Websites entsprechende Formulare zum Download bereit oder senden sie auf Anfrage per Post zu.

Zwei Wege zur Antragstellung:

Formaler Antrag: Nutzen Sie das offizielle Antragsformular Ihrer Krankenkasse. Dieses erhalten Sie direkt bei einer Ansprechperson oder als Download auf der Website der Pflegekasse.

Formloser Antrag: Alternativ können Sie einen schriftlichen Antrag selbst formulieren. Erwähnen Sie unbedingt, dass es sich um eine Maßnahme handelt, die das Wohnumfeld verbessert. Beschreiben Sie außerdem Ihre Wohnsituation und warum Sie einen Treppenlift benötigen. Wenn dadurch eine selbstständige Lebensführung wiederhergestellt wird, dann erwähnen Sie das in jedem Fall auch. Wir stellen Ihnen auf dieser Seite ein Musteranschreiben zum kostenfreien Download zur Verfügung. 

Wichtige Unterlagen für den Antrag:

  • Kostenvoranschlag von einem Treppenlift-Anbieter (hier kostenlos anfordern)
  • Begründung der Notwendigkeit, warum der Treppenlift eine Verbesserung der Wohnsituation darstellt
  • Fotos der aktuellen Treppe, um der Pflegekasse eine Einschätzung zu ermöglichen
  • Optional: Ärztliche Bescheinigung oder Empfehlung eines Pflegedienstes

SERVICE

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4. Genehmigung durch die Krankenkasse

Ihre Krankenkasse prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Erstattung des Treppenlifts. In der Regel sind die Erfolgsaussichten bei allen Krankenkassen wie zum Beispiel der AOK, BARMER, DAK, Techniker Krankenkasse, IKK, KKH, KNAPPSCHAFT, HEK und BKK gut und Sie sollten einen positiven Bescheid Ihrer Krankenkasse erhalten. Beachten Sie jedoch, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf den Zuschuss gibt und es sich um eine Kann-Bestimmung handelt.

Wichtige Hinweise zur Bewilligung:
Die Pflegekasse prüft zunächst, ob andere Leistungsträger (z. B. Berufsgenossenschaft oder Landratsamt) für die Kostenübernahme infrage kommen. Nach der Bewilligung Ihres Antrags erhalten Sie einen positiven Bescheid und können den Treppenlift einbauen lassen. Reichen Sie die Originalrechnungen anschließend bei der Pflegekasse ein, um den Zuschuss zu erhalten.

5. Bescheid, Einbau und Erstattung

Mit dem positiven Bescheid können Sie die nächsten Schritte in Angriff nehmen und der Treppenlift kann nun final eingebaut werden. Sammeln Sie alle Originalrechnungen und reichen Sie diese nach dem Einbau bei Ihrer Pflegekasse ein. Ihre Krankenkasse wird Ihnen nun bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Einzelperson für Ihren Treppenlift erstatten.

Beispielrechnung für die Bezuschussung Ihres Treppenlifts durch die Pflegekasse

10.000 Euro für Treppenlift für eine Kurventreppe über 1 Etage (inkl. Beratung und Einbau) 

– 8.360 Euro Pflegeversicherungs-Zuschuss*

= 1.640 Euro Eigenanteil

*Gilt bei zwei Personen im Haushalt mit Pflegegrad. 

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ZUSATZ-TIPP

Sichern Sie sich weitere Zuschüsse bei vorliegender Pflegestufe

Nach § 40 des SGBIX erhalten pflegebedürftige Personen bis zu 4.180 € vom Staat bzw. als Zuschuss für einen Treppenlift. Das bedeutet: Haben beide Eheleute jeweils eine vorliegende Pflegestufe oder einen Pflegegrad können Sie dadurch einen Zuschuss von bis zu 8.360 € erhalten. Somit deckt der Zuschuss die Treppenlift-Kosten teilweise gänzlich ab. Auch Pflegehilfsmittel, ein Hausnotruf oder Elektrorollstuhl für mehr Komfort werden gefördert.
Erfahren Sie hier mehr:

Häufig gestellte Fragen zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Wenn Sie pflegeversichert sind und mindestens den Pflegegrad 1 besitzen, können Sie einen Zuschuss bei Ihrer Kranken-/Pflegekasse für Ihren Treppenlift beantragen. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Um einen Kostenvoranschlag für Ihre Pflegekasse zu erhalten, können Sie unseren Preisvergleich nutzen und sich vor der Auswahl des Anbieters mehrere Angebote einholen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und den Antrag auf Kostenübernahme stellen, haben Sie gute Chancen auf eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.

Das ist abhängig von Ihrem Bedarf. Dabei spielen die  Auswahl des Treppenlift-Modells, Etagenzahl und Einbauaufwand eine große Rolle.  Für einen einfachen Treppenlift über eine Etage kann ein Zuschuss die kompletten Kosten decken.

Ein Treppenlift kostet je nach Modell und Einsatzbereich zwischen 3.500 und 20.000 Euro. ​Die Krankenkasse / Pflegekasse beteiligt sich ab Pflegegrad 1 mit einmalig bis zu 4.180 Euro p. P. an den Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Ja, auch private Pflegeversicherungen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für einen Treppenlift. Hier sollten Sie jedoch vorab die genauen Bedingungen und Regelungen Ihrer Versicherung prüfen.