Treppenlift Zuschuss: Alle Förderungen und Zuschüsse im Überblick

Entdecken Sie die aktuellen Möglichkeiten für Zuschüsse und Förderungen für Treppenlifte. Finden Sie umfassende Informationen zu finanzieller Unterstützung durch Pflegekassen, KfW und mehr.

Die Anschaffung eines Treppenlifts kann durch verschiedene Zuschüsse und Förderungen finanziell unterstützt werden. Diese Möglichkeiten sind insbesondere für Personen mit eingeschränkter Mobilität von großer Bedeutung, um ihre Wohnsituation barrierefrei zu gestalten. Hier ein Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten.

Inhaltsverzeichnis

Fördermöglichkeiten für Ihren Treppenlift

Die Finanzierung eines Treppenlifts kann eine Herausforderung darstellen, aber es gibt vielfältige Fördermöglichkeiten, um Betroffenen den Zugang zu dieser wichtigen Anpassung ihres Wohnraums zu erleichtern. Von der Unterstützung durch die Krankenkasse über zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Beihilfen von Bund und Gemeinde, steuerliche Absetzbarkeit beim Finanzamt, bis hin zu Leistungen der Haftpflichtversicherung oder Berufsgenossenschaft, der Agentur für Arbeit, Sozialhilfe und Bankenkrediten – die Optionen sind vielfältig und bieten individuelle Lösungen für die Finanzierung.

Überblick über die Fördermöglichkeiten von Treppenliften

  • Pflegeversicherung der Krankenkasse
  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderung)
  • Förderung durch Bund und Gemeinde
  • Finanzamt
  • Haftpflichtversicherung oder Berufsgenossenschaft
  • Agentur für Arbeit
  • Sozialhilfe
  • Bankenkredit

Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse

Ein Treppenlift als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes kann durch eine Fördermaßnahme durch die Pflegeversicherung der Krankenkasse bezuschusst werden.

Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3 oder Pflegegrad 1 bis 5
  • Es muss ein formloser Antrag für Treppenlift Zuschüsse gestellt werden: „Finanzieller Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds“
  • Der Antrag auf Treppenlift Zuschüsse muss vor dem Kauf gestellt werden.

Förderung durch die KfW Bank

Die KfW Bank bietet verschiedene Fördermöglichkeiten für den Einbau von Treppenliften an, um Barrieren im Wohnraum zu reduzieren und somit eine altersgerechte und barrierefreie Wohnsituation zu schaffen. Diese Förderungen können als Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite in Anspruch genommen werden und richten sich sowohl an Eigentümer als auch an Mieter, wobei im Falle der Mieter eine Zustimmung des Vermieters erforderlich ist. Die Höhe der Förderung kann je nach Programm variieren, wobei unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 10% der Investitionskosten, maximal jedoch 5.000 Euro pro Wohneinheit, bezuschusst werden können. Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW, wobei zu beachten ist, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss​​.

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts können unter bestimmten Bedingungen von der Steuer abgesetzt werden, was eine finanzielle Entlastung für die betroffenen Personen bedeutet. Die steuerliche Absetzbarkeit basiert darauf, dass ein Treppenlift als außergewöhnliche Belastung anerkannt wird, wenn er aus medizinischer Notwendigkeit heraus installiert wird. Ein wesentlicher Aspekt hierbei ist der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit durch ein ärztliches Gutachten oder Attest, welches die Notwendigkeit des Treppenlifts bestätigt. Dieses Attest ist auch dann gültig, wenn es nachträglich eingeholt wird, solange es die Notwendigkeit zum Zeitpunkt des Einbaus bescheinigt. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass für die Anerkennung der Kosten keine amtsärztliche Bescheinigung erforderlich ist, ein ärztliches Gutachten ist ausreichend. Zudem sind sowohl die Kosten für neue als auch für gebrauchte Treppenlifte absetzbar.

Für die steuerliche Geltendmachung ist es wichtig, alle relevanten Belege und Rechnungen aufzubewahren und die Kosten im Rahmen der jährlichen Steuererklärung anzugeben. Die steuerliche Erleichterung wird gewährt, wenn die Kosten die individuelle zumutbare Belastung übersteigen. Diese Belastung wird anhand des Einkommens, des Familienstands und der Anzahl der Kinder ermittelt und liegt zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamteinkommens.

Wir empfehlen, vor der Anschaffung eines Treppenlifts eine steuerliche Beratung durch Ihren Steuerberater oder beim Finanzamt in Anspruch zu nehmen, um die Möglichkeiten der Steuerersparnis voll auszuschöpfen.

Weitere Fördermöglichkeiten

  • Sozialhilfeträger: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Sozialhilfeträger Kosten für notwendige Umbauten übernehmen.
  • Regionale Förderprogramme: Einige Bundesländer und Kommunen bieten eigene Förderprogramme an. Diese sollten individuell recherchiert werden.
  • Private Kranken- und Unfallversicherungen: In manchen Fällen können auch private Kranken- und Unfallversicherungen Kosten für Treppenlifte übernehmen.

Werden die Anträge von der Pflegeversicherung der Krankenkasse & der KfW abgelehnt, erfolgt die Kostenübernahme durch das Sozialamt unter folgenden Bedingungen:

  • Ausschließlich Förderung des günstigsten Lifts.
  • Langfristige Nutzung wird erwartet.
  • Fehlende Kreditwürdigkeit ist gegeben.
  • Finanzierung kann nicht gewährleistet werden.

Sie möchten Widerspruch gegen Ihren abgelehnten Pflegegrad-Antrag einreichen?
Prüfungen haben ergeben, dass mehr als 30% aller Antragsteller nicht die Leistungen erhalten, die Ihnen eigentlich rechtlich zustehen. Hier geht´s zum Widerspruch: Pflegegrad Widerspruch

Wichtige Hinweise für Ihre Förderung

  • Vorherige Genehmigung: Die Förderung oder der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und genehmigt werden.
  • Kombination von Fördermitteln: Unter Umständen ist es möglich, verschiedene Fördermittel zu kombinieren, um die Kosten weiter zu senken.
  • Beratung: Eine individuelle Beratung, z.B. durch einen Pflegestützpunkt oder einen unabhängigen Treppenlift-Anbieter, ist empfehlenswert.

Preisvergleiche nutzen und kombinieren

Ein gründlicher Preisvergleich ist unerlässlich, um die besten Treppenlift Angebote zu finden. Verschiedene Anbieter bieten unterschiedliche Preisstrukturen und Rabatte an, weshalb es sich lohnt, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen.

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Denn nicht alle Treppenlift-Anbieter sind auf jedem Portal vertreten. Wir empfehlen deshalb mind. 3 Portale zu nutzen und die Vergleiche zu kombinieren!

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Hinweis: Durch die Nutzung des Angebotsvergleichs sowie der Verwendung der vorstehenden & nachfolgenden Affiliate-Links unterstützen Sie uns, da wir eine Provision von den Anbietern erhalten. Der Service bleibt für Sie kostenlos. Weitere Informationen zu unserer Finanzierung und zu beteiligten Affiliate-Programmen und -Links.

TIPP

Sichern Sie sich weitere Zuschüsse bei vorliegender Pflegestufe

Nach § 40 des SGBIX erhalten pflegebedürftige Personen bis zu 4.000 € vom Staat als Förderung bzw. als Zuschüsse für  einen Treppenlift. Das bedeutet: Haben beide Eheleute jeweils eine vorliegende Pflegestufe oder Pflegegrad können Sie dadurch einen Zuschuss von bis zu 8.000 € erhalten. Somit deckt der Zuschuss die Treppenlift-Kosten nahezu komplett. Übrigens: Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, gibt es für Pflegemittel einen staatlichen Erstattungs-Anspruch. Sichern Sie sich die aktuelle Förderung und profitieren Sie von weiteren nützlichen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel einem Hausnotruf und weiteren:

Häufig gestellte Fragen

Welche Zuschüsse gibt es für Treppenlifte?
Es gibt verschiedene Zuschüsse für Treppenlifte, insbesondere von der Pflegekasse, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und mindestens Pflegegrad 1 besteht. Der Zuschuss kann bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme betragen. Weitere Zuschüsse können von Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungen und regionalen Förderprogrammen kommen.
Ja, die KfW-Bank bietet im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ (KfW 159) zinsgünstige Kredite und unter bestimmten Bedingungen auch Zuschüsse für den Einbau von Treppenliften an.

Für einen Zuschuss von der Pflegekasse muss vor Beginn der Maßnahme ein formeller Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Hierfür ist in der Regel ein Kostenvoranschlag sowie ein Nachweis der Pflegebedürftigkeit erforderlich. Es ist ratsam, sich vorab von der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt beraten zu lassen.

In einigen Fällen ist es möglich, Zuschüsse der Pflegekasse mit anderen Fördermitteln zu kombinieren. Dies kann die Gesamtkosten weiter senken. Es ist wichtig, dies vorab zu klären und die jeweiligen Förderbedingungen zu beachten.
Wichtig ist, dass der Zuschuss vor Beginn der Umbaumaßnahmen beantragt und genehmigt wird. Außerdem sollten Sie sich über die genauen Bedingungen und Anforderungen der jeweiligen Förderinstitution informieren. Eine frühzeitige und gründliche Planung sowie eine Beratung durch Experten sind empfehlenswert.