Treppenlift Zuschuss:
So sichern Sie sich Förderungen von Pflegekassen & co.
Treppenlift Zuschüsse von Pflegekasse, KfW & Co. – So senken Sie die Kosten für Ihren Treppenlift! Alle Infos zu Anträgen, Förderhöhe & Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Wussten Sie, dass Sie für Ihren Treppenlift einen Zuschuss von bis zu 4.180 € erhalten können? Wie Sie mit eingeschränkter Mobilität von Fördermitteln der Pflegekasse, KfW-Bank oder regionalen Zuschussprogrammen profitieren. Hier erfahren Sie alles, was Sie über Treppenlift-Zuschüsse, Antragsstellung bei der Krankenkasse und Fördermöglichkeiten wissen müssen.
Was ist ein Treppenlift Zuschuss?
Ein Treppenlift Zuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die von Pflegekassen, öffentlichen Stellen und Banken gewährt wird, um Menschen mit eingeschränkter Mobilität den Einbau eines Treppenlifts zu erleichtern. Dadurch sollen Barrieren im Wohnumfeld reduziert und die Selbstständigkeit erhalten bleiben.
Wie wird ein Treppenlift gefördert?
Ein Treppenlift erleichtert den Alltag enorm, doch die Anschaffung kann teuer sein. Zum Glück gibt es zahlreiche staatliche Zuschüsse und Förderprogramme.
Von der Unterstützung durch die Krankenkasse über zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Beihilfen von Bund und Gemeinde, steuerliche Absetzbarkeit beim Finanzamt, bis hin zu Leistungen der Haftpflichtversicherung oder Berufsgenossenschaft, der Agentur für Arbeit, Sozialhilfe und Bankenkrediten – die Optionen sind vielfältig und bieten individuelle Lösungen für die Finanzierung.
Alle Zuschüsse im Überblick
- Pflegekassenzuschuss: bis zu 4.180 Euro p. P. für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5
- Kostenübernahme durch die Krankenkasse (z. B. AOK): Finanzierung möglich, wenn medizinisch notwendig
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderung)
- Regionale Zuschüsse: Förderung durch Landratsämter, Bundesländer oder Kommunen
- Finanzamt
- Haftpflichtversicherung oder Berufsgenossenschaft
- Agentur für Arbeit
- Sozialhilfe
- Bankenkredit
Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse
Der wichtigste Zuschuss für einen Treppenlift kommt von der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Dieser Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € pro Person und kann sich auf bis zu 16.720 € pro Haushalt erhöhen, wenn mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt leben.
Voraussetzungen für den Pflegekassenzuschuss:
- Mindestens Pflegegrad 1 muss vorliegen
- Es muss ein formloser Antrag für Treppenlift Zuschüsse gestellt werden: „Finanzieller Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds“
- Der Antrag auf Treppenlift Zuschüsse muss vor dem Kauf gestellt werden.
- Pflegekasse prüft die Notwendigkeit der Maßnahme
TIPP
Manche Krankenkassen übernehmen weitere Kosten – prüfen Sie individuelle Tarife!
Wichtig: Den Antrag auf Zuschuss unbedingt VOR dem Einbau des Treppenlifts stellen, da nachträglich gestellte Anträge oft abgelehnt werden!
KfW-Förderung: Bis zu 6.250 Euro Zuschuss für barrierefreies Wohnen
Neben der Pflegekasse bietet die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) eine Förderung im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455-B)“. Hier sind Zuschüsse bis zu 6.250 € für barrierefreie Umbauten möglich – darunter auch Treppenlifte.
Voraussetzungen für den Pflegekassenzuschuss:
- Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden
- Förderung gilt für Eigentümer, Mieter (mit Vermieter-Erlaubnis) & WEGs
- Förderfähige Kosten: bis zu 10 % der Gesamtkosten, max. 6.250 €
- Die Maßnahme muss dem Abbau von Barrieren dienen
AKTUELLER HINWEIS
Der Investitionszuschuss Barrierereduzierung (Zuschuss Nr.455-B) kann aktuell nicht beantragt werden. Doch es gibt eine Alternative:
Statt eines Zuschusses können Sie den zinsvergünstigten KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)“ beantragen. Dieser bietet günstige Finanzierungsmöglichkeiten für den barrierefreien Umbau Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses.
Wer schon eine Förderzusage hat, bleibt der Zuschuss reserviert und wird ausgezahlt, sobald Sie die Fördervoraussetzungen nachweisen.
Antragstellung: So sichern Sie sich Ihren Zuschuss
- Pflegegrad prüfen (mind. Pflegegrad 1)
- Treppenlift-Kostenvoranschlag einholen
- Zuschuss bei Pflegekasse oder KfW beantragen
- Genehmigung abwarten
- Treppenlift einbauen & Rechnung einreichen
Bevor Sie einen Treppenlift Zuschuss beantragen, ist es wichtig, mehrere Angebote einzuholen. Nur mit einem detaillierten Kostenvoranschlag kann die Pflegekasse, KfW oder das Landratsamt Ihren Antrag bewilligen. Unser Treppenlift-Preisvergleich hilft Ihnen dabei, unverbindlich verschiedene Anbieter zu vergleichen und das beste Angebot zu finden. So vermeiden Sie überhöhte Kosten und stellen sicher, dass Ihr Zuschussantrag erfolgreich ist.
EXPERTEN-TIPP
Nutzen Sie die Vielfalt dieser Plattformen, um den für Sie passenden Treppenlift Testsieger zu finden – transparent, individuell und zuverlässig.
Warum Sie mindestens 3 Vergleichsportale nutzen sollten:
- Nicht alle Treppenlift-Hersteller sind auf allen Portalen vertreten.
- Die Preisunterschiede sind teils signifikant.
- Sie erhalten einen umfassenden Überblick über Kosten und Leistungen der Anbieter.
Steuerliche Absetzbarkeit: Treppenlift-Kosten zurückholen
Wussten Sie, dass Sie einen Treppenlift steuerlich absetzen können?
Die Kosten für einen Treppenlift gelten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung und können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Welche Kosten sind absetzbar?
- Anschaffungskosten für den Treppenlift
- Einbau- und Montagekosten
- Laufende Wartungskosten
- Finanzierungskosten (z.B. Darlehenszinsen)
Falls die Krankenkasse den Treppenlift nicht bezuschusst, kann die komplette Summe steuerlich geltend gemacht werden.
Regionale Zuschüsse vom Landratsamt & kommunale Förderprogramme
Neben den bundesweiten Förderprogrammen von Pflegekassen und der KfW bieten auch viele Landratsämter, Städte und Gemeinden eigene Zuschüsse für barrierefreie Umbauten an – darunter auch für Treppenlifte. Diese regionalen Förderungen sind oft weniger bekannt, können aber eine wertvolle zusätzliche finanzielle Unterstützung bieten.
Welche Zuschüsse gibt es vom Landratsamt?
- Zuschüsse für altersgerechtes oder barrierefreies Wohnen
- Förderungen für Menschen mit Behinderung, die auf eine barrierefreie Wohnung angewiesen sind
- Einzelfallbezogene Zuschüsse, z. B. aus Härtefallfonds für finanzschwache Haushalte
- Zinsgünstige Darlehen oder Übernahme von Umbaukosten in besonderen Fällen
Wer hat Anspruch?
- Senioren und Menschen mit eingeschränkter Mobilität
- Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad
- Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
- Mieter und Eigentümer, sofern der Umbau notwendig ist
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe der Förderung variiert je nach Bundesland, Stadt oder Landkreis. Einige Landratsämter gewähren Zuschüsse bis zu 20.000 €, während andere eine anteilige Kostenübernahme anbieten.
Beispielhafte regionale Zuschüsse:
- Bayern: Zuschuss bis zu 10.000 Euro für altersgerechte Umbauten
- Hamburg: Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro pro Wohnung, wenn dadurch alters- und rollstuhlgerechter Wohnraum geschaffen wird.
- Mecklenburg-Vorpommern: Das Förderprogramm „Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand“ stellt jährlich Fördermittel bereit, um Wohnräume barrierefrei umzugestalten.
- Nordrhein-Westfalen: NRW-Bank fördert barrierefreie Umbauten mit bis zu 20.000 Euro
- Baden-Württemberg: Regionale Förderprogramme für seniorengerechtes Wohnen
TIPP
Informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Landratsamt oder der Stadtverwaltung über aktuelle Fördermöglichkeiten. Oft lassen sich diese mit Pflegekassenzuschüssen und KfW-Förderungen kombinieren, um die Kosten für den Treppenlift noch weiter zu senken.
Wie hoch ist der Eigenanteil für einen Treppenlift?
Die Höhe des Eigenanteils hängt davon ab, welche Zuschüsse und Förderungen Sie erhalten. Die Fördermittel von Pflegekassen und der KfW-Bank sind leider nicht kombinierbar. Allerdings können Sie den Eigenanteil als „Außergewöhnliche Belastung“ steuerlich absetzen. In besonderen Fällen gewährt die Krankenkasse einen ergänzenden Zuschuss als Leistung zur Rehabilitation.
Treppenlift | Kosten | Eigenanteil* |
---|---|---|
Sitzlift gerade innen über 1 Etage | 2.500 - 6.000 € | 0 - 1.820 € |
Sitzlift kurvig innen über 1 Etage | 5.900 - 12.000 € | 1.720 - 7.820 € |
Sitzlift über 2 Etagen/Stockwerke | 3.000 - 6.500 € | 0 - 2.320 € |
Sitzlift über 3 Etagen/Stockwerke | 7.500 - 14.000 € | 3.320 - 9.820 € |
Plattformlift | 8.500 - 20.000 € | 4.320 - 15.820 € |
Hublift/Hebelift | 4.500 - 15.000 € | 320 - 10.820 € |
Senkrechtlift/Homelift | 13.500 - 50.000 € | 9.320 - 45.820 € |
* Beim Eigenanteil wurden 4.180 Euro (für eine Person) Zuschuss von der Pflegekasse verrechnet. Der Zuschuss kann sich erhöhen, wenn mehrere Personen im Haushalt einen Pflegegrad haben.
TIPP
Um die besten Preise und Fördermöglichkeiten zu sichern, empfiehlt es sich, mehrere Treppenlift-Angebote einzuholen. So können Sie verschiedene Anbieter vergleichen und sich für das günstigste und beste Modell entscheiden.
Lassen Sie sich unverbindliche Kostenvoranschläge erstellen – diese sind nicht nur hilfreich für den Preisvergleich, sondern auch notwendig für die Beantragung von Zuschüssen bei der Pflegekasse, KfW oder anderen Förderstellen.
Weitere Fördermöglichkeiten
- Sozialhilfeträger: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Sozialhilfeträger Kosten für notwendige Umbauten übernehmen.
- Private Kranken- und Unfallversicherungen: In manchen Fällen können auch private Kranken- und Unfallversicherungen Kosten für Treppenlifte übernehmen.
Werden die Anträge von der Pflegeversicherung der Krankenkasse & der KfW abgelehnt, erfolgt die Kostenübernahme durch das Sozialamt unter folgenden Bedingungen:
- Ausschließlich Förderung des günstigsten Lifts.
- Langfristige Nutzung wird erwartet.
- Fehlende Kreditwürdigkeit ist gegeben.
- Finanzierung kann nicht gewährleistet werden.
TIPP
Sie möchten Widerspruch gegen Ihren abgelehnten Pflegegrad-Antrag einreichen?
Prüfungen haben ergeben, dass mehr als 30% aller Antragsteller nicht die Leistungen erhalten, die Ihnen eigentlich rechtlich zustehen.
ZUSATZ-TIPP
Sichern Sie sich weitere Zuschüsse bei vorliegender Pflegestufe
Nach § 40 des SGBIX erhalten pflegebedürftige Personen bis zu 4.180 € vom Staat bzw. als Zuschuss für einen Treppenlift. Das bedeutet: Haben beide Eheleute jeweils eine vorliegende Pflegestufe oder einen Pflegegrad können Sie dadurch einen Zuschuss von bis zu 8.360 € erhalten. Somit deckt der Zuschuss die Treppenlift-Kosten teilweise gänzlich ab. Auch Pflegehilfsmittel, ein Hausnotruf oder Elektrorollstuhl für mehr Komfort werden gefördert.
Erfahren Sie hier mehr:
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Häufige Fragen zum Treppenlift Zuschuss
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Treppenlift Zuschuss, Fördermöglichkeiten und die Antragstellung. So sind Sie bestens informiert und können die maximal möglichen Zuschüsse für Ihren Treppenlift nutzen.
Welche Zuschüsse gibt es für Treppenlifte?
Es gibt verschiedene Zuschüsse für Treppenlifte, insbesondere von der Pflegekasse, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und mindestens Pflegegrad 1 besteht. Der Zuschuss kann bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme betragen. Weitere Zuschüsse können von Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungen und regionalen Förderprogrammen kommen.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Zuschussantrags?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Institution:
- Pflegekasse: Durchschnittlich 2-4 Wochen
- KfW-Förderung: 6-8 Wochen (je nach Bearbeitungsaufwand)
- Krankenkassen-Zuschüsse: Je nach Krankenkasse zwischen 2-6 Wochen
- Regionale Zuschüsse: Unterschiedlich, oft bis zu 3 Monate
Wichtig: Antrag immer frühzeitig stellen, um lange Wartezeiten zu vermeiden!
Wie beantrage ich einen Zuschuss bei der Pflegekasse?
Für einen Zuschuss von der Pflegekasse muss vor Beginn der Maßnahme ein formeller Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Hierfür ist in der Regel ein Kostenvoranschlag sowie ein Nachweis der Pflegebedürftigkeit erforderlich. Es ist ratsam, sich vorab von der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt beraten zu lassen.
Wer verordnet einen Treppenlift?
Ein Treppenlift kann verordnet werden durch:
- Hausarzt oder Facharzt: Wenn eine Mobilitätseinschränkung vorliegt
- Pflegeberater: Bei Antragstellung für die Pflegekasse
- Krankenkasse: Wenn der Treppenlift medizinisch notwendig ist
Wichtig: Ein ärztliches Attest kann helfen, Zuschüsse schneller zu erhalten!
Können Zuschüsse mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?
In einigen Fällen ist es möglich, Zuschüsse der Pflegekasse mit anderen Fördermitteln zu kombinieren. Dies kann die Gesamtkosten weiter senken. Es ist wichtig, dies vorab zu klären und die jeweiligen Förderbedingungen zu beachten. Zuschüsse der KfW-Bank können allerdings nicht mit dem Pflegekassenzuschuss kombiniert werden.
Kann der Treppenlift Zuschuss rückwirkend beantragt werden?
Nein! Der Zuschuss muss immer vor dem Kauf und Einbau des Treppenlifts beantragt werden.
Ausnahme: In manchen Fällen gewähren Kommunen nachträgliche Zuschüsse, wenn der Umbau kurzfristig erforderlich war.
Tipp: Vorher Angebote einholen, Antrag stellen und erst nach der Bewilligung den Treppenlift bestellen!
Wie hoch ist der Eigenanteil für einen Treppenlift?
Das hängt von den Förderungen ab:
- Maximale Zuschüsse kombinieren (Pflegekasse + regionale Zuschüsse)
- Steuerliche Absetzbarkeit nutzen
- Preisvergleich machen & günstigstes Angebot wählen
Beispielrechnung:
Treppenlift-Kosten: 7.000 Euro
Pflegekassenzuschuss (4.180 Euro) + regionale Förderung (2.000 Euro) = Eigenanteil nur 720 Euro
Tipp: Viele Treppenlift-Anbieter bieten Ratenzahlung oder Finanzierung an!
Können Mieter einen Treppenlift einbauen lassen?
Ja! Auch Mieter haben Anspruch auf einen Treppenlift.
Wichtige Punkte für Mieter:
- Zustimmung des Vermieters einholen (schriftlich!)
- KfW-Förderung und Pflegekassenzuschuss sind auch für Mieter möglich
- Beim Auszug kann der Treppenlift oft kostenlos zurückgebaut werden
Tipp: In vielen Fällen sind Vermieter bereit, sich an den Kosten zu beteiligen!